Ing.-Büro Andreas Gross GmbH - Websites & Webshops & eLearning - Althusweg 12 - CH 6315 Morgarten/ZG - Telefon:041-512 00 22

 

 

Das IT Ing.-Büro Groß Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird im Folgenden Anbieter genannt. Wird mit dem jeweiligen Web-Design-Kunden ein Vertrag geschlossen, gelten diese AGB als Vertragsbestandteil. Als Vertrag im Sinne dieser AGB gilt auch ein Angebot, das vom Kunden angenommen wurde.

§ 1

Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website.

(2) Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain sind nicht Gegenstand dieser AGB, dafür existiert eine separate AGB. Der Zugang zum Internet (Access Providing) wird von uns nicht angeboten und muss von einem separten Lieferanten gebucht werden.

(3) Die Website soll aus folgenden Bestandteilen bestehen, die den Website-Inhalt ausmachen:

  • Web-Seiten,

  • Fotos, Grafiken und Logos,

  • Buttons für die Navigation,

  • Animationen,

  • Einbindung eines E-Mail-Eingabefensters

Im Vertrag werden entweder die maximalen Anzahl für jedes dieser Bestandteile ausdrücklich bestimmt oder es wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, selbst und unbegrenzt den Website-Inhalt zu erfassen.

§ 2

Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen.

(2) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 5.

(3) Konzeptphase:

Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten (Strukturbaum), ein etwaiges Design-Konzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail-Fensters.

(4) Entwurfsphase:

Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden, erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden.

(5) Fertigstellungsphase:

Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Website.

(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf

  • Mozilla Firefox, in der jeweils neusten Version

  • Internet Explorer, in der jeweils neusten Version

mit einer heute üblichen Bildschirmauflösung. Sollte eine Kompatibilität mit anderen oder älteren Browsern gewünscht sein, muss das im Vertrag ausdrücklich festgelegt und kalkuliert sein, da dies einen nicht unerheblichen Mehraufwand darstellt.

(7) Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den oben spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind, mit üblichen Plug-Ins (Browsererweiterungen) zu betrachten sind.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.

(2) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

(3) Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:

als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in gängigen Dateiformaten. Im Falle einer nötigen Digitalisierung per Scanner sollte der Umfang im Vertrag spezifiziert werden, andernfalls wird nach Aufwand abgerechnet.

(4) Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen: in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in üblichen Dateiformaten. Im Falle einer nötigen Digitalisierung per Scanner sollte der Umfang im Vertrag spezifiziert werden, andernfalls wird nach Aufwand abgerechnet.

(5) Der Kunde wird dem Anbieter die Titel <titles> der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung <descriptions> der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können. Dies gilt, falls vereinbart wurde, dass der Anbieter den Web-Inhalt zu erstellen hat. Andernfalls hat der Kunde die Möglichkeit, diese Angaben selbst, auch nachträglich, in den Seiten einzutragen.

(6) Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

(7) Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 3 dieser AGB erfüllt, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform freigeben.

(8) Nach Erstellung einer Basisversion der Website durch den Anbieter, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 4 dieser AGB entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform freizugeben.

§ 4

Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.

(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.

(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5

Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die gem. § 6 dieser AGB geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.

(3) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

§ 6

Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren im Vertrag eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2 oder eine Vergütung von Einzelleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3 oder eine Stundenvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 4.

(2) Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß §§ 1 und 2 dieser AGB.

Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieser AGB vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinaus gehen, gilt eine Stundenvergütung von 120 CHF zzgl. Mehrwertsteuer, falls im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters folgendermaßen zu vergüten:

  • pro HTML-Seite,

  • für die Einarbeitung eines Fotos bzw. einer Grafik in die Website,

  • für jeden Button, der in die Website eingearbeitet wird.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters pro Arbeitsstunde zu vergüten.

(5) Unabhängig von der Vergütungsart (Absätze 2 bis 4) ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Anbieters mit einem Stundensatz von 120 CHF zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieser AGB nicht nachgekommen ist. Falls im Vertrag ein anderer Stundensatz aufgeführt ist, gilt der Stundensatz im Vertrag.

(6) Folgende Zusatzvereinbarungen werden gegebenenfalls getroffen:

Kappungsgrenze:

Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen zu einer Vergütung von mehr als der vereinbarten Kappungsgrenze zzgl. Mehrwertsteuer führen.

Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Anbieter weitere Leistungen erbringen soll.

Vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind - unabhängig von der gewählten Vergütungsart (Absätze 2 bis 4) – Tätigkeiten, die der Auftragnehmer nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 7), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 8) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 3) aufgrund von Änderungswünschen des Kunden vorgenommen hat, soweit sich die Änderungswünsche auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit dem Stundensatz vergütet.

Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen Viertelstunden abgerechnet.

Etwaige Auslagen wird der Kunde dem Anbieter erstatten.

§ 7

Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(2) Abschlagszahlungen:

Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(3) Im Falle vereinbarter Vorauszahlung, wird die Arbeit nach Zahlungseingang aufgenommen. Bei erheblichen Verzögerungen des Zahlungseingangs hat der Anbieter das Recht, den Fertigstellungstermin neu fest zu legen.

§ 8

Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts.

(2) Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden . Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

§ 9

Fertigstellung der Web-Site

(1) Fertigstellungstermin: Ein Fertigstellungstermin gilt nur dann als vereinbart, wenn er im Vertrag schriftlich niedergelegt ist.

(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieser AGB oder bei verspäteter Voraus- oder Abschlagzahlung.

§ 10

Kündigung

(1) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund und in Textform gekündigt werden.

(2) Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn

- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieser AGB nachhaltig verletzt,

- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieser AGB nicht nachkommt.

§ 11

Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden AGBs und dem Vertrag ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.

(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag und den ABG ergeben, wird Oberägeri als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt.

Ende der AGB